Pyr AIdion

Rückforderung von Immobilienmaklergebühren für Verbraucher

maklergebuehr-zurueck.de

Pyr AIdion führt ein Massenklageverfahren gegen Immobilienmakler wegen systematischer Verstöße gegen das Erfordernis eines „zahlungspflichtig bestellen"-Buttons nach § 312j Abs. 3 BGB.

Pyr AIdion hat mittels IT-forensischer Methoden eine proprietäre Datenbank aufgebaut, die den Zeitpunkt der jeweiligen Button-Umstellung für eine Vielzahl von Immobilienmaklern dokumentiert. Die Plattform nutzt umfangreiche Automatisierung — von der Erstprüfung über die Beweissicherung bis zur Dokumentenerstellung — und stützt die Beweisführung auf technische Rekonstruktion statt auf die Erinnerung einzelner Mandanten.

Hintergrund: Mit dem Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) hat der BGH die endgültige Unwirksamkeit von Online-Maklerverträgen ohne ordnungsgemäßen Bestellbutton festgestellt. Betroffene Immobilienkäufer können die gezahlte Provision nach § 812 Abs. 1 BGB zurückfordern. Basierend auf unserer rechtlichen Analyse gehen wir davon aus, dass Rückforderungsansprüche bis ins Jahr 2016 zurückreichen — zuzüglich Zinsen.